Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
„K44“ – Konzept 44 Dr. Saring & Schmidt-
Agel GbR für den Geschäftsbereich
Vermietung (Zirbennest, Oberstdorf)
§ 1 Vertragspartei /
Vermieterstellung
K44 – Konzept 44 Dr. Saring & Schmidt-
Agel GbR (nachfolgend „K44“) ist
Eigentümerin der Ferienwohnung
„Zirbennest“ in Oberstdorf und schließt
den Mietvertrag über deren Vermietung
im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung als Vermieterin ab. Soweit in
diesen Bedingungen der Begriff
„Vermieter“ verwendet wird, ist damit
K44 selbst gemeint.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Mit einer mündlichen, fernmündlichen
oder schriftlichen (auch per E-Mail)
Reservierung kommt zwischen K44 und
dem Mieter ein rechtsgültiger
Mietvertrag über die Ferienunterkunft
zustande. Es gelten die Bestimmungen
des befristeten Mietvertrages nach dem
BGB.
(2) Der Gastaufnahmevertrag ist
abgeschlossen, sobald die Unterkunft
bestellt und zugesagt ist.
(3) Der Abschluss des
Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide
Parteien zur Erfüllung des Vertrages. Er
kann nicht einseitig, d. h. ohne
Zustimmung des anderen
Vertragspartners, gelöst werden.
(4) Der Vermieter ist verpflichtet, bei
Nichtbereitstellung der Unterkunft dem
Gast Schadenersatz zu leisten oder eine
gleichwertige Ersatzunterkunft
anzubieten; für Fälle höherer Gewalt gilt
abweichend § 7.
§ 3 Buchungsbestätigung und
Anzahlung
Mit Abschluss eines Mietvertrages und
Eingang einer Anzahlung von 30 % des
endgültigen Rechnungsbetrages ist die
Ferienwohnung reserviert. Der Mieter
erhält daraufhin eine schriftliche
Buchungsbestätigung. Liegen zwischen
Mietvertragsabschluss und Anzahlung
mehr als 10 Tage (Stichtag ist die
Buchungsbestätigung), behält sich der
Vermieter ein Rücktrittsrecht vor.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die restlichen 70 % des
Rechnungsbetrages sind spätestens 42
Tage vor Urlaubsantritt zu überweisen.
Erfolgt der Vertragsabschluss innerhalb
von 42 Tagen vor dem Anreisetag, ist der
gesamte Mietbetrag umgehend zu
überweisen. Die Kosten für Strom,
Wasser und Heizung sind im Mietpreis
enthalten.
§ 5 Kaution
K44 behält sich vor, eine Mietkaution
spätestens mit der Restzahlung, vor
Urlaubsantritt oder vor Ort bei der
Wohnungsübergabe zu erheben. Die
Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe der
Ferienunterkunft innerhalb von vier
Wochen oder direkt bei
Abnahme/Abreise. Ein Einbehalt erfolgt,
soweit der Mieter seine Obhutspflicht
verletzt hat.
§ 6 Rücktritt des Mieters
(Stornierung)
(1) Der Mieter kann jederzeit vor
Mietbeginn durch Erklärung in Textform
(z. B. per E-Mail) vom Mietvertrag
zurücktreten.
(2) Benennt der Mieter keinen geeigneten
Ersatzmieter, der den Mietvertrag zu den
vereinbarten Bedingungen übernimmt
und vom Vermieter akzeptiert wird,
werden bei Rücktritt folgende
pauschalierte Stornokosten berechnet,
gestaffelt nach dem Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung vor dem
vereinbarten Anreisetag:
-
bis einschließlich 42 Tage vor dem
vereinbarten Anreisetag: 30 % des
vereinbarten Mietbetrages
-
ab 41 Tage vor dem vereinbarten
Anreisetag sowie bei Nichtanreise: 100 %
des vereinbarten Mietbetrages
(3) Wird die Anreise zu einem späteren
Zeitpunkt angetreten oder der Aufenthalt
vor dem vereinbarten Termin beendet,
wird ebenfalls der volle im Mietvertrag
festgeschriebene Betrag (100 %)
berechnet.
(4) Anderweitige Vermietungserlöse
sowie ersparte Aufwendungen des
Vermieters werden auf die Stornokosten
nach den gesetzlichen Vorschriften
angerechnet.
(5) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der
Nachweis vorbehalten, dass dem
Vermieter kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Wir empfehlen ausdrücklich den
Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung mit
sogenannter „Hotelklausel“.
(7) Im Falle einer Stornierung wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 €
erhoben, die mit einer etwaigen
Rückerstattung verrechnet wird; auch
insoweit bleibt dem Mieter der Nachweis
unbenommen, dass kein oder ein
wesentlich geringerer Aufwand
entstanden ist.
§ 7 Höhere Gewalt
K44 kann den Vertrag in Fällen höherer
Gewalt oder sonstiger nicht
vorhersehbarer Ereignisse (z. B. Wasser-,
Sturm- oder Brandschäden) kündigen. Da
es sich beim „Zirbennest“ um ein
einzelnes Objekt handelt, kann K44 in
diesem Fall keine Ersatzunterkunft
stellen; ein Anspruch des Mieters hierauf
besteht nicht. Bereits gezahlte, nicht in
Anspruch genommene Beträge werden
dem Mieter erstattet.
§ 8 An- und Abreise
Das Mietobjekt steht dem Mieter am
Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag ist das Objekt bis 10:00
Uhr zu räumen.
§ 9 Belegung; Überbelegung
(1) Die Aufnahme zusätzlicher Personen
ist unverzüglich anzuzeigen und nur bis
zur im Mietvertrag angegebenen
maximalen Personenbelegungszahl
zulässig; sie ist mit einem zusätzlichen
Mietzins von 25,00 € pro Person und
Nacht zu vergüten.
(2) Eine Überschreitung der maximal
zulässigen Personenbelegungszahl
(Überbelegung) ist unzulässig. Wird eine
Überbelegung festgestellt, ist der
zusätzliche Mietzins gemäß Absatz (1)
für jede nicht angemeldete Person und
Nacht rückwirkend nachzuentrichten;
weitergehende Ansprüche des
Vermieters bleiben unberührt.
(3) Im Übrigen darf das Mietobjekt nicht
an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich
oder unentgeltlich überlassen werden.
§ 10 Schlüsselübergabe und -
rücknahme
(1) Die Schlüsselübergabe erfolgt
ausschließlich über einen am Objekt
angebrachten Schlüsseltresor. Der
Zugangscode wird dem Mieter
rechtzeitig vor Anreise mitgeteilt.
(2) Die Übergabe des Zugangscodes
bzw. die Freischaltung des
Schlüsseltresors erfolgt nur nach
vollständiger Zahlung der Miete.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, den
Zugangscode vertraulich zu behandeln
und nicht an unbefugte Dritte
weiterzugeben.
(4) Bei Abreise ist der Schlüssel wieder
im Schlüsseltresor zu hinterlegen und
dieser zu verschließen.
(5) Fragen zur Schlüsselübergabe sind
vor der Anreise mit K44 zu klären.
§ 11 Sorgfalts- und
Obhutspflichten des Mieters
(1) Der Mieter hat das Mietobjekt und
das darin befindliche Inventar pfleglich
zu behandeln, insbesondere regelmäßig
zu belüften und von Ungeziefer
freizuhalten.
(2) Der Mieter haftet für Schäden, die
während der Mietzeit entstehen,
einschließlich solcher, die durch von ihm
betriebene Geräte (z. B. Elektrogeräte),
seine Erfüllungsgehilfen oder Personen
verursacht werden, die sich mit seinem
Wissen und Wollen in der Mietsache
aufhalten. Schäden sind unverzüglich zu
melden.
(3) Der Vermieter tritt seine Ansprüche
gegen den Verursacher solcher Schäden
bereits jetzt in dem Umfang an den
Mieter ab, in dem der Mieter dem
Vermieter Ersatz leistet.
(4) Der Mieter verpflichtet sich, bei der
Nutzung der Ferienwohnung auch auf die
Grundstücksnachbarn Rücksicht zu
nehmen.
§ 12 Haustiere
Haustiere sind generell nicht gestattet.
Die Mietobjekte werden auch an
Allergiker vermietet, denen ausdrücklich
zugesichert wird, dass sich hierin keine
Haustiere aufgehalten haben; ein
Verstoß kann erhebliche
Schadensersatzansprüche gegen
Vermieter und Mieter auslösen.
§ 13 Nichtraucherobjekte
Bei Buchung eines Nichtraucherobjektes
darf im Mietobjekt nicht geraucht
werden.
§ 14 Gästekarten
Gästekarten werden von K44 ausgestellt
und vor Ort bezahlt bzw. mit der
Mietzahlung vorab in Rechnung gestellt.
Bei Verlust wird eine Gebühr von 20,00 €
erhoben; dem Mieter bleibt der Nachweis
unbenommen, dass kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist.
§ 15 Auszug und Rückgabe
Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein
zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu
leeren, abzustellen und zu öffnen, das
Geschirr zu reinigen und der Hausmüll
ordnungsgemäß zu entsorgen. Alle
Fenster und Türen sind zu schließen.
Werden diese Vorgaben nicht
eingehalten, behält sich der Vermieter
die Geltendmachung zusätzlicher
Reinigungskosten vor.
§ 16 Internet
Die Gäste können in allen Wohnungen
einen DSL-Internetzugang über WLAN
nutzen. Es handelt sich um eine
freiwillige Zusatzleistung, keine
reiserechtlich zugesicherte Eigenschaft
der Ferienwohnung; eine Mietminderung
bei Ausfall der Anlage, einzelner
Komponenten oder eines Routers ist
ausgeschlossen. Der Mieter ist
verpflichtet, jede rechtswidrige Handlung
zu unterlassen und keine rechtswidrigen
Inhalte abzurufen; im Falle eines
Verstoßes haftet er für alle Folgen und
stellt K44 von entsprechenden
Ansprüchen Dritter frei.
§ 17 Haftung
(1) Es wird gehaftet für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung beruhen, sowie für
sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt
entsprechend für Pflichtverletzungen
eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten), deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Mieter
regelmäßig vertrauen darf, ist die
Haftung auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen sind
Schadensersatzansprüche bei leicht
fahrlässiger Pflichtverletzung
ausgeschlossen.
(4) Die im Mietvertrag angegebene
Gesamtfläche des Mietobjekts entspricht
der Summe der Grundflächen sämtlicher
Räume des Mietobjektes (sog.
Fußleistenmaß).
(5) Für die Nichtverfügbarkeit des
Mietobjekts infolge höherer Gewalt im
Sinne von § 7 sowie dafür, dass in einem
solchen Fall keine Ersatzunterkunft
gestellt werden kann, haftet K44 nicht,
soweit sie nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit trifft; unberührt bleibt der
Anspruch des Mieters auf
Rückerstattung bereits gezahlter, nicht in
Anspruch genommener Beträge.
§ 18 Zustand bei Übergabe;
Mängelanzeige
K44 stellt dem Mieter ein gereinigtes
Mietobjekt in ordnungsgemäßem
Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat
unverzüglich, spätestens am ersten Tag
nach Einzug, eventuelle Mängel
(Schäden, Reinigungszustand etc.) K44
anzuzeigen. Anderenfalls wird davon
ausgegangen, dass das Ferienobjekt zur
vollen Zufriedenheit des Mieters
vorgefunden wurde.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
K44 ist zur Teilnahme an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder
verpflichtet noch bereit.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden, Änderungen und
Ergänzungen des Mietvertrages
einschließlich dieser Bedingungen sollen
aus Beweisgründen schriftlich vereinbart
werden.
(2) Sollten einzelne Regelungen des
Mietvertrages einschließlich dieser
Bedingungen unwirksam sein oder
werden, bleiben die übrigen
Bestimmungen wirksam. An die Stelle
der unwirksamen Regelung tritt die
gesetzliche Vorschrift.
(3) Erfüllungsort ist der Standort der
Ferienwohnung.
(4) Ist der Mieter Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist Gerichtsstand Gießen. Gegenüber
Verbrauchern gelten die gesetzlichen
Zuständigkeitsregelungen.
RECHTLICHES:
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